Der Jugendausschuss (JA):

Die Evangelische Jugend in Bayern ist demokratisch aufgebaut. Das Gremium, das die Belange der Jugend in der Kirchengemeinde vertritt, ist der Jugendausschuss. Er setzt sich aus Vertretern des MAK (Mitarbeiterkreis), des Kirchenvorstandes, durch den Kirchenvorstand benannte Personen, dem hauptberuflichen Jugendreferenten (sofern es einen gibt) und dem für die Jugendarbeit zuständigen Pfarrer zusammen. Der Jugendausschuss tagt ca. 10 Mal im Jahr.
In unseren beiden Gemeinden gibt es eine Besonderheit. Die Gemeinden Stephanuskirche und Thomaskirche (Gebersdorf und Großreuth) arbeiten in der Jugendarbeit schon seit sehr vielen Jahren zusammen, d.h. es gibt nur eine gemeinsame Jugend. Aus diesem Grund gibt es bei uns auch nur einen gemeinsamen Jugendausschuss. Dieser ist paritätisch aus beiden Gemeinden zusammengesetzt, so dass auch wirklich die Interessen beider Gemeinden vertreten sind.
Die Aufgaben des Jugendausschusses:
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Er legt die generelle Ausrichtung der Jugendarbeit in den Gemeinden fest.
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Verwaltet die der Jugend zugewiesenen finanziellen Mittel.
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Vertritt die Interessen der Jugend gegenüber den Erwachsenen der Gemeinden.
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Trifft letztendlich die Entscheidungen über größere Veranstaltungen (z.B. Freizeiten) der Jugend.
In unseren beiden Gemeinden wird der Jugendausschuss für 2 Jahre gewählt. Dies geschieht traditionell immer auf dem Mitarbeiter-Sommerfest. Jeder Mitarbeiter in der Jugendarbeit unserer Gemeinden hat dabei 1 Stimme. Gewählt werden immer je drei Mitarbeiter aus Gebersdorf und Großreuth.
Weitere Mitglieder des JA sind jeweils noch 2 Vertreter der Kirchenvorstände von Stephanus und Thomas. Diese werden aus den Kirchenvorständen delegiert (je ein Mitglied des Kirchenvorstandes und eine vom Kirchenvorstand aus der Gemeinde delegierte Person). Aufgrund Ihres Amtes sind die beiden Pfarrer der Gemeinden auch Mitglieder. Auf der ersten Sitzung des gewählten JA werden dann die beiden Vorsitzenden gewählt. Bei uns ist es Tradition, dass diese Plätze durch die Ehrenamtlichen aus dem MAK besetzt werden. Und natürlich hat auch unser Jugendreferent eine Stimme im JA.
Wer darf zu den Sitzungen kommen?
Die Sitzungen des Jugendausschusses sind grundsätzlich öffentlich (außer bei Personalangelegenheiten). Das heißt, jede und jeder kann kommen! Man kann also jederzeit dabei sein, allerdings ohne Rede- und Stimmrecht. Kein Rederecht zu haben heißt, dass man nicht einfach so seinen Senf dazu geben kann, sondern nur dann wenn man die Erlaubnis erteilt bekommt. Abstimmen können grunsätzlich nur gewählte oder berufene Mitglieder.
Wann sind die Sitzungen?
Die aktuellen Sitzungstermine findest Du in unserem Terminkalender.
Aktuelle Zusammensetzung des Jugendausschusses :
Für die Stephanusgemeinde wurden gewählt:
Annemarie Geißlinger ( 2. Vorsitzende )
Sandra Meyer
Für die Thomasgemeinde wurden gewählt:
Melanie Schmidt
Fabian Ziegler
Christoph Ziegler (1. Vorsitzender)
Nachberufen mit Sitz und Stimme am 27. September 2011:
Sabrina Krauß
Erwachsenenvertreter:
Aus dem Kirchenvorstand Stephanus wurden delegiert:
Daniel Frank
Aus der Stephanusgemeinde:
(im Moment nicht besetzt)
Aus dem Kirchenvorstand Thomas wurden delegiert:
Yvonne Wolfgruber
Aus der Thomaskirche:
Sonja Blauhöfer
Pfarrer aus der Thomasgemeinde:
Thomas Braun
Pfarrer der Stephanuskirche:
Johannes Scholl
Jugendreferent
Armin Röder
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